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06.09.2012
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MEDIENGESETZ-NOVELLE - PASST DAS IMPRESSUM NOCH?

Umfangreiche neue Informationspflichten für Websites und Newsletter - Passen Sie Ihr Impressum an!

Seit Juli 2012 gibt es eine deutliche Verschärfung im Hinblick auf die Offenlegungspflichten (umgangssprachlich auch: Impressum) für periodische Medien. Das betrifft nicht nur Zeitungen, sondern auch "periodische elektronische Medien", also Newsletter und Websites. Zusätzlich zu den neuen Offenlegungsvorschriften wurde auch die Höchststrafe von bisher € 2.180,-- auf neu € 20.000,-- empfindliche erhöht.

Für kleine Websites/kleine Newsletter, die nur eine Präsentation des Medieninhabers (zB ein bloßer Webshop), aber keine redaktionellen Beiträge, die die öffentliche Meinung beeinflussen, enthalten gibt es keine Änderungen.  Websites/Newsletter, die auch redaktionelle bzw. meinungsbildende Beiträge enthalten, treffen aber erweiterte Offenlegungspflichten, dh sie müssen mehr Informationen darstellen.

Wer eine große Website betreibt oder große Newsletter versendet, sollte das  Impressum entsprechend anpassen. Als Hilfestellung bietet die WKO dafür ein kostenlose ECG-Service auf wko.at an und stellte umfassende Informationen zur Verfügung!

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24.06.2013

Permanent Representation of Austria to the EU in Brussels, Avenue de Cortenbergh 30, B-1040 Bruxelles

EXPERT WORKSHOP OF AUSTRIAN CREATIVE INDUSTRIES Creative Industries as a Regional Factor