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23.10.2009
wkö

ARBEITSZIMMER IM WOHNUNGSVERBAND

Steuerliche Absetzbarkeit

Da das Büro bzw der Arbeitsplatz von Kreativen oft im Wohnbereich liegt, setzt sich die arge creativ wirtschaft dafür ein, dass Arbeitszimmer im Wohnungsverband unbürokratisch pauschal steuerlich begünstigt werden (Home Office). Viele Unternehmer verwenden für die Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit einen im Wohnungsverband gelegenen Raum als Arbeitszimmer. Die Kosten dafür sind aber nach geltender Rechtslage nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Voraussetzungen für eine steuerliche Absetzbarkeit

Einkommensteuer

Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sind nur dann abzugsfähig, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bildet.

Umsatzsteuer

Für Unternehmer besteht eine erweiterte Möglichkeit zum Vorsteuerabzug aus Aufwendungen in Bezug auf Arbeitszimmer im Wohnungsverband samt Einrichtung. Für den Vorsteuerabzug bei Arbeitszimmern gelten folgende Kriterien: tatsächliche (beinahe) ausschließliche unternehmerische Nutzung die Tätigkeit macht ein Arbeitszimmer notwendig.

Detailiertere Informationen finden Sie am Fact Sheet.

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30.09.2015

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