23.10.2009
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ARBEITSZIMMER IM WOHNUNGSVERBAND |
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Steuerliche Absetzbarkeit |
Voraussetzungen für eine steuerliche Absetzbarkeit
Einkommensteuer
Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sind nur dann abzugsfähig, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bildet.
Umsatzsteuer
Für Unternehmer besteht eine erweiterte Möglichkeit zum Vorsteuerabzug aus Aufwendungen in Bezug auf Arbeitszimmer im Wohnungsverband samt Einrichtung. Für den Vorsteuerabzug bei Arbeitszimmern gelten folgende Kriterien: tatsächliche (beinahe) ausschließliche unternehmerische Nutzung die Tätigkeit macht ein Arbeitszimmer notwendig.
Detailiertere Informationen finden Sie am Fact Sheet.