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20.05.2009

Steuerreform 2009: Unternehmer-Freibetrag

Die Hartnäckigkeit der WKO hat sich ausgezahlt! Die steuerliche Gleichstellung von Selbständigen und Unselbständigen wird mit 1. Jänner 2010 Realität! Somit hat die steuerliche Diskriminierung, insbesondere für kleine Unternehmen beim 13. und 14. Monatsgehalt, endlich ein Ende. Konkret bedeutet dies: Mit der Umsetzung des Unternehmer-Freibetrags von 13 % ist die Ungerechtigkeit beseitigt, dass Unternehmern bei gleichem Bruttoeinkommen netto weniger am Konto bleibt.

Die weiteren Ergebnisse der Steuerreform 2009 können sich ebenfalls sehen lassen. Mit den Kerninhalten Tarifsenkung, Unternehmer-Freibetrag und Familienpaket werden in wirtschaftlich turbulenten Zeiten die richtigen Maßnahmen gesetzt: Die allgemeine Kaufkraft anzukurbeln und das Vertrauen in die österreichische Wirtschaft zu stärken.

Unternehmer-Freibetrag:

Teil der Steuerreform ist der lange geforderte Unternehmer-Freibetrag ab 2010. Der Freibetrag für Gewinne wird von derzeit 10 % auf 13 % erhöht. Für die ersten 30.000 EUR Gewinn entfällt die Investitionsbedingung. Sie erhalten den Grundfreibetrag automatisch – ohne eine Investition zu tätigen oder Wertpapier anzuschaffen. Beispiel: Ein Unternehmen hat einen Gewinn von 30.000 EUR. Bei Veranlagung wird durch den Freibetrag in Höhe von 3.900 EUR (entspricht 13 %) eine Steuerersparnis von 1.685 EUR erzielt. Bisher konnte der Unternehmer lediglich einen Freibetrag von 3.000 EUR – zwingend nach Investition bzw. Wertpapieranschaffung – geltend machen.

Tarifsenkung:

 Im Rahmen der Tarifsenkung hat die WKO für ihre Mitglieder Entlastungen von rund 150 Mio. EUR erreicht. Der Eingangssteuersatz wird von 38,3 % auf 36,5 % gesenkt. Der mittlere Steuersatz wird von 43,6 % auf 43,2 % gesenkt. Künftig werden UnternehmerInnen erst ab einem Gewinn von 11.000 EUR besteuert. Der Spitzensteuersatz gilt erst ab einem Gewinn von 60.000 EUR.

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