18.08.2010
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ARBEITSMARKTSERVICE ÖSTERREICH |
Lohnnebenkostenförderung erste(r) Mitarbeiter(in) bei Ein-Personen-Unternehmen |
Hierbei handelt es sich um eine Förderung durch das Arbeitsmarktservice. Gefördert werden Ein-Personen-Unternehmen (EPU), die den ersten Mitarbeiter/die erste Mitarbeiterin im Rahmen eines echten Dienstverhältnisses anstellen. Als EPU gelten dabei alle ArbeitgeberInnen, wenn sie oder ihre GeschäftsführerInnen GSVG-versichert sind (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, GmbHs). Die Förderung beträgt 25 % des Bruttolohns bzw. -gehalts (12 mal pro Jahr). Die Förderung gilt für maximal ein Jahr.
Das Dienstverhältnis muss eine vereinbarte Arbeitszeit von zumindest 50 % der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit aufweisen. Somit können auch Teilzeitbeschäftigte gefördert werden. Das Dienstverhältnis muss zudem länger als ein Monat dauern. Das Förderansuchen muss man als EPU bei seiner regionalen AMS-Geschäftsstelle bis spätestens sechs Wochen nach Beginn des Dienstverhältnisses stellen.